Voraussetzungen:
Ausbildungsverhältnis als Dachdecker mit bei der Handwerkskammer eingetragenen Ausbildungsvertrag.
Dauer:
1. Lehrjahr - 6 Wochen
2. Lehrjahr - 5 Wochen
3. Lehrjahr - 4 Wochen
Die Einladungen zu den jeweiligen Lehrgängen erfolgt durch das Bundesbildungszentrum.