Zulassungsvoraussetzungen
- Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
- den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker und Staatlich geprüften Technikerin oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Gemäß der gültigen Prüfungsordnung (siehe unten) gibt es noch mehrere Voraussetzungen, die zur Zulassung befähigen. Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wir werden eine Prüfung veranlassen.
Unterbringung
Für eine eventuelle erforderliche Unterbringung stehen in Mayen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Nähere Informationen gibt das Verkehrsamt in Mayen unter 02651 903004
Ansprechpartner
Franziska Keip
Tel.: 02651 98730