Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)



Heutzutage ist der Dachdeckermeister nicht mehr nur mit technischen Fragestellungen in der Praxis konfrontiert. Gerade als Führungskraft oder Geschäftsführer sind die betriebswirtschaftlichen Hintergründe umso wichtiger. Für alle angehenden Selbstständigen und Nachwuchsführungskräfte bietet das Bundesbildungszentrum des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. Mayen in Kooperation mit der Handwerkskammer Koblenz den Lehrgang zum geprüften Betriebswirt nach HwO an.

Dieser Lehrgang, den die Handwerkskammer Koblenz speziell für Handwerksmeister entwickelt hat, vermittelt das nötige betriebswirtschaftliche Wissen, um in die Unternehmensführung von Betrieben aufzusteigen oder das eigene Unternehmen zu gründen. Dieser Kurs wird am Bundesbildungszentrum des  Deutschen Dachdeckerhandwerks in Mayen speziell auf das Dachdeckerhandwerk zugeschnitten angeboten.

In 700 Unterrichtseinheiten werden Sie somit optimal auf die zukünftigen Führungsaufgaben in Dachdeckerhandwerk vorbereitet.
Der Abschluss „Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)“ ist im deutschen Qualifikationsrahmen in der Niveaustufe 7 eingeordnet. Der Lehrgang kann somit über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Dies ist trotz vorheriger Förderung der Meisterausbildung möglich.
Der Lehrgang setzt sich aus 4 Bereichen zusammen:

Unternehmensstrategie
  • VWL
  • Recht
  • Unternehmensstrategien planen und umsetzen

Unternehmensführung

  • Betriebsorganisation
  • Finanz- und Rechnungswesen
  • Marketing
  • Wertschöpfung
  • Finanzbuchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Investition
  • Finanzierung

Personalmanagement
  • Personalbeschaffung
  • Personalplanung
  • Personalführung
  • Personalentwicklung

Innovationsmanagement
  • Im Innovationsmanagement muss im Rahmen einer schriftlichen Projektarbeit eine betriebswirtschaftlich komplexe Problemstellung dargestellt und ein Lösungsentwurf erstellt werden. Die Ergebnisse der Projektarbeit werden dann im Rahmen einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch präsentiert.
Zulassungsvoraussetzungen
  • Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
  • den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung oder
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker und Staatlich geprüften Technikerin oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

Gemäß der gültigen Prüfungsordnung (siehe unten) gibt es noch mehrere Voraussetzungen, die zur Zulassung befähigen. Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wir werden eine Prüfung veranlassen.


Unterbringung
Für eine eventuelle erforderliche Unterbringung stehen in Mayen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Nähere Informationen gibt das Verkehrsamt in Mayen unter 02651 903004
 

Ansprechpartner
Franziska Keip
Tel.: 02651 98730






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